Rechtsprechung
BFH, 23.07.1970 - IV 270/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Berechnung der durch den Übergang von der Überschußrechnung zum Vermögensvergleich notwendigen Gewinnkorrektur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1, 3 § 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 99, 540
- DB 1970, 1957
- BStBl II 1970, 745
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65
Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz
Auszug aus BFH, 23.07.1970 - IV 270/65
Diese im Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 1/65 S vom 29. November 1965 (BFH 84, 392, BStBl III 1966, 142) dargestellten Grundsätze stellen zwar den Gedanken der Erfassung des richtigen Gewinnes für einen längeren Zeitraum in den Vordergrund und lassen diese Zielsetzung durch das Institut der Verjährung nicht einschränken. - BFH, 28.05.1968 - IV R 202/67
Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart
Auszug aus BFH, 23.07.1970 - IV 270/65
Auf diese Bedeutung und dieses Wesen der Gewinnkorrektur hat der erkennende Senat zuletzt im Urteil IV R 202/67 vom 28. Mai 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 92 S. 555 - BFH 92, 555 -, BStBl II 1968 650) hingewiesen.
- FG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 K 77/11
Bildung einer Rückstellung im Fall einer gegen den Unternehmer gerichteten Klage …
Die durch das Gesetz nicht geregelte Gewinnkorrektur werde in der Rechtsprechung seit vielen Jahren auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsfortbildung anerkannt (vgl. BFH, IV 270/65, BStBl II 1970, 745).1.) Entschließt sich der Steuerpflichtige - wie im Streitfall -, von einer Gewinnermittlungsart zu einer anderen Gewinnermittlungsart überzugehen, so haben es der Reichsfinanzhof (RFH) und ihm folgend der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung für erforderlich gehalten, durch Korrekturposten oder durch Korrektur des Gewinns im Übergangsjahr dafür Sorge zu tragen, dass dem Steuerpflichtigen durch diesen Übergang keine steuerlichen Nachteile, aber auch keine steuerlichen Vorteile entstehen, d.h., dass auf eine längere Zeitperiode gesehen die Gewinne versteuert werden, die bei einem konstanten Vermögensvergleich ausgewiesen worden wären (vgl. BFH-Urteil vom 23.7.1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745;… vom 28.7.1999 X R 63/95, BFH/NV 2000, 40; zuletzt BFH-Urteil vom 22.11.2011 VIII R 5/08, Juris).
Zu korrigieren ist der Gewinn im Übergangsjahr (vgl. vom 23.07.1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745).
- BFH, 05.10.1973 - VIII R 20/68
Übergangsjahr - Einnahmeüberschußrechnung - Bestandsvergleich - Übergangsgewinn - …
Zwar hat der IV. Senat in seiner Entscheidung vom 23. Juli 1970 IV 270/65 (BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745) ausgeführt, daß unter besonderen Umständen die wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart erforderliche Gewinnkorrektur in einem späteren Jahr nachgeholt werden könne. - BFH, 04.08.1977 - IV R 119/73
Gewinnermittlung - Einnahmen-Überschußrechnung - Tilgungsleistungen - …
Deshalb ist gegebenenfalls durch Korrektur des Gewinns im Übergangsjahr dafür Sorge zu tragen, daß dem Steuerpflichtigen durch den Übergang weder steuerliche Vorteile noch Nachteile erwachsen (BFH-Urteil vom 23. Juli 1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745). - BFH, 21.11.1973 - I R 252/71
Gewerbetreibender - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - Überschußrechnung - …
Die stillen Reserven können nicht im Rahmen der Gewinnkorrektur erfaßt werden, die infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart erforderlich ist (u. a. BFH-Urteile vom 2. Februar 1966 I 372/62, BFHE 85, 234, BStBl III 1966, 294; vom 23. Juli 1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745). - FG München, 30.09.2009 - 9 K 1693/07
Wechsel der Gewinnermittlung
Deshalb ist gegebenenfalls durch Korrektur des Gewinns dafür Sorge zu tragen, dass dem Steuerpflichtigen durch den Übergang weder steuerliche Vorteile noch Nachteile erwachsen (BFH-Urteile vom 23. Juli 1970 IV 270/65, BFHE 99, 540, BStBl II 1970, 745; vom 4. August 1977 IV R 199/73, BFHE 123, 154, BStBl II 1977, 866).